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   BGH, 31.03.2020 - 5 StR 62/20   

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https://dejure.org/2020,8147
BGH, 31.03.2020 - 5 StR 62/20 (https://dejure.org/2020,8147)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2020 - 5 StR 62/20 (https://dejure.org/2020,8147)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2020 - 5 StR 62/20 (https://dejure.org/2020,8147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2-3
    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 5 StR 62/20
    Die Anordnung muss daher entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22

    Notwehr (Notwehrprovokation)

    Bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ist erlittene Untersuchungshaft nicht in Abzug zu bringen, es sei denn, dass diese so lange angedauert hat, dass kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt, sich ein solcher mithin erledigt hat (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2020 - 5 StR 62/20 Rn. 3 und vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 9; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 29; je mwN).
  • BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22

    Entfall der Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der

    Ergänzend bemerkt der Senat: Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 ? 4 StR 420/21; vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 und vom 31. März 2020 ? 5 StR 62/20 Rn. 3).
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